AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firmengruppe Adel - Nordseeinsel Borkum
1.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und nur für den Empfänger selber
bestimmt und dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben
werden.
Die Angaben basieren auf Informationen des Auftraggebers oder anderen
Auskunftsberechtigten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Angebote sind vertraulich zu behandeln. Sie gelten als noch nicht bekannt, wenn wir nicht
innerhalb von 3 Tagen nach Empfang unter Offenlegung der Informationsquelle informiert
werden.
2.
Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung bzw. Verpachtung bleibt vorbehalten.
Jeder Auftraggeber für einen An- bzw. Verkauf, für eine An- bzw. Vermietung hat die
ortsüblichen Vermittlungskosten zu entrichten - es sei denn, es sind andere Regelungen
getroffen worden. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer
anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposes in einem engen,
persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichem Verhältnis steht.
3.
Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein
Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposes auch dann für die vereinbarte
Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Vorraussetzungen des
Provisionsanspruches beruft.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind
ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
4.
Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist
die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des
Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die
Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
5.
Der Provisionsanspruch ist auch dann noch rechtsgültig, wenn und unmittelbar durch
unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag
abgeschlossen ist, und zwar auch dann, wenn der Vertragsschluss nach Ablauf des
Auftrages erfolgt.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies
Schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme
unseres Angebots mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den
jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen.
6.
Wird ein gebührenpflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährung
hinsichtlich des Gebührenanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem wir
Kenntnis von dem Abschluss erhalten hat. Diese Regelung hat auch dann Gültigkeit, wenn
der Auftraggeber irrtümlich den Abschluss für nicht provisionspflichtig gehalten hat. Alle
Angaben werden nach bestem Gewissen - jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit -
gemacht.
7.
Zwischen uns und dem Verkäufer ist eine schriftliche Vereinbarung über den Verkauf
getroffen worden, die zum Inhalt hat, dass Besichtigungen und Besprechungen vorher mit
uns abgesprochen sein müssen. Besichtigungen und Besprechungen sollen daher auf keinen
Fall alleine und direkt mit dem Verkäufer bzw. Vermieter stattfinden. Solche Termine
finden nur mit unserer Anwesenheit statt - daher müssen diese Termine abgestimmt werden.
8.
Errullungsortl Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.
Der Maklervertrag mit uns / oder unserem Beauftragten kommt entweder durch
schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf
der Basis des Objekt - Exposees und seiner Bedingungen zustande.
10.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so
soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,
die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen
der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.